Beitritt zur Feuerwehr
Der Feuerwehrverein ist laut Bayerischem Feuerwehrgesetz, für die Rekrutierung der aktiven Feuerwehr zuständig, er stellt die Mitglieder. Träger der aktiven Feuerwehr ist die Gemeinde. Eine Mitgliedschaft im Feuerwehrverein ist gesetzlich jedoch nicht Grundbedingung, um aktiven Dienst zu absolvieren.
Hingegen gibt es aber die Möglichkeit einer Mitgliedschaft nur im Feuerwehrverein.
Als aktives oder passives Vereinsmitglied, unterstützt man mit seinem Mitgliedsbeitrag die allgemeine Vereinsarbeit und dient somit dem Gemeinwohl. Vielen Dank dafür!
Werde aktiver Feuerwehrler bei der Feuerwehr Kirchdorf! Wir brauchen dich!