Änderung des BayFwG kurz vor Vollendung: Dienst bis 65

Die Menschen werden immer älter. Die Menschen bleiben durchschnittlich gesehen, im Alter immer gesünder. Die Menschen können bis zu einem höheren Alter arbeiten.
Dieser demographischen Entwicklung folgend, möchte nun der auch der Gesetzgeber in Bayern, den Feuerwehrdienstleistenden eine Gesetzesänderung zukommen lassen. Bisher gilt für freiwillig Feuerwehrdienstleistende der Artikel 6 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFG). Der gibt eine Altersgrenze bis max 63 Jahren vor. Danach muss der Feuerwehrkamerad aus dem Dienst ausscheiden.

Art. 6, (2) 1 Feuerwehrdienst können alle geeigneten Personen vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 63. Lebensjahr in der Gemeinde leisten, in der sie eine Wohnung haben, und in der Gemeinde, in der sie einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, in besonderen Fällen auch in den jeweiligen Nachbargemeinden.
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 Feuerwehrdienst kann in bis zu zwei Feuerwehren geleistet werden.


Dies soll nun im weiteren Verlauf des Jahres 2014 geändert werden. Der Gesetzgeber möchte die Altersgrenze auf 65 Jahren anheben.

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