Förderung für den Kauf eines neues Einsatzfahrzeug

Zum 11.03.2014 genehmigte die Regierung von Niederbayern die Fördersumme von 40.500 Euro für eine Ersatzbeschaffung des TSF. Das mittlerweile 32 Jahre alte Einsatzfahrzeug, wird durch ein MLF (Mittleres Löschfahrzeug) ersetzt.
Mit absoluter Sondergenehmigung ist das alte TSF außnahmsweise nicht auszusondern oder zu veräußern, es darf weiterhin bis zur Stilllegung aufgrund eines technischen Defekts, in Gebrauch sein.  Es bekommt den Funkrufnamen 89-1 und muss die Tragkraftpumpe und die Normbeladung eines TSF nicht mehr mit sich führen.

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